Ziele und Aufgaben des Berliner Familienbeirats
Der Berliner Beirat für Familienfragen ist Ende 2007 vom Senat für die laufende Legislaturperiode 2006 - 2011 berufen worden.
Seine Aufgaben sind:
- den Senat in Fragen der Familienpolitik zu beraten
- ihm Impulse für familienpolitische Maßnahmen zu geben
- sich durch Öffentlichkeitsarbeit für die Interessen der Familien im Land Berlin einzusetzen
- den nächsten Familienbericht für Berlin zu erstellen und
- regionale Initiativen zur Förderung der Familienfreundlichkeit zu beraten.
Die Themen und Arbeitsschwerpunkte werden vom Familienbeirat selbst gewählt.
Der Berliner Familienbeirat ist ein ehrenamtliches und parteiübergreifendes Gremium, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Verbände, Kirchen, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zusammensetzt.





