Aufgaben des Berliner Beirats für Familienfragen

Der Berliner Beirat für Familienfragen ist ein von der Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie berufenes, unabhängiges, ehrenamtliches und parteiübergreifendes Gremium, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden, Religionsgemeinschaften, Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft zusammensetzt. Themen und Arbeitsschwerpunkte werden vom Familienbeirat selbst gewählt.

Der Familienbeirat begreift Familie als Verantwortungsgemeinschaft. Er verwendet einen „weiten Familienbegriff“ und schließt damit möglichst viele unterschiedliche Familienformen ein:

"Familie, das sind alle Menschen unterschiedlicher Generationen und Lebenslagen, die füreinander Sorge tragen."

Die Aufgaben des Beirats sind:

  • den Senat in Fragen der Familienpolitik zu beraten und ihm Impulse für familienpolitische Maßnahmen zu geben,
  • beratende Funktion bei Gesetzesvorhaben / Rechtsverordnungen mit Auswirkungen auf die Familie zu übernehmen,
  • durch Öffentlichkeitsarbeit die Interessen der Familien im Land Berlin zu unterstützen und in die Politik einzubringen,
  • alle fünf Jahre einen Familienbericht für das Land Berlin zu erstellen sowie
  • regionale Initiativen zur Förderung der Familienfreundlichkeit zu beraten.
     

Die Arbeitsweise, die Zusammenarbeit mit anderen Stellen sowie die Finanzierung des Berliner Beirats für Familienfragen sind im Jugendhilfe, Familien- und Jugendfördergesetz - AG KJHG und in der Verordnung über den Berliner Beirat für Familienfragen festgelegt.

Vorstellungsflyer

Informationen zum Berliner Beirat für Familienfragen finden Sie auch in unserem Vorstellungsflyer.

 

Der Berliner Beirat für Familienfragen ist ein von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gefördertes Projekt.